|
Die Schulgemeinschaft – die Zusammenarbeit von Schule, Schülern und Eltern – ist das gesellschaftspolitisch akzeptierte Konzept und ein Eckpfeiler der rechtlichen Rahmenbedingungen des Schulalltages in Österreich. Die Gesamtheit der Eltern ist stärker, als jeder für sich alleine wäre und kann daher die Interessen von Schülern und deren Eltern gegenüber Lehrern, Schule, Staat und anderen Serviceanbietern mit mehr Gewicht vertreten und durchsetzen. Die Beschaffung von Informationen und Dienstleistungen, die für die Schüler und Eltern interessant sind, kann von dafür delegierten Personen effizienter gemacht werden, als wenn jeder für sich Alleine tätig wird. Dazu vereinen sich die Eltern der Schüler zwecks gemeinsamen Handelns im Interesse der Schüler und deren Lernerfolgen. Es wird Geld von allen Mitgliedern zu gleichen Teilen aufgebracht (Mitgliedsbeiträge, gemeinsame Veranstaltungen zwecks Einnahmen, Spenden) und es werden aus dem Kreis der Mitglieder Personen ausgewählt, die dazu bereit und in der Lage sind, die Interessen Aller zu vertreten und deren gewidmete Gelder zu verwalten. In diesem Sinne erklärt der Vorstand des EV sich nach besten Kräften für die Interessen seiner Mitglieder einzusetzen, die Beschlüsse der Elternvertreter umzusetzen und die anvertrauten Mittel zu verwalten.
|